Ich bekam ein Geschenkpaket aus den USA und musste daf?r Zoll bezahlen. Warum?
Auch bei der Einfuhr einer Geschenksendung aus den USA oder anderen Drittl?ndern (d.h. L?ndern, die nicht der Europ?ischen Gemeinschaft angeh?ren) in die Bundesrepublik Deutschland sind grunds?tzlich Einfuhrabgaben, d.h. Zoll sowie die Einfuhrumsatzsteuer und ggf. andere Verbrauchsteuern zu entrichten.
Von diesem Grundsatz gibt es aber auch Ausnahmen. So sind bei Waren, die von einer Privatperson au?erhalb des Zollgebiets der Europ?ischen Gemeinschaft an eine andere Person im Zollgebiet der Gemeinschaft gesandt werden, keine Einfuhrabgaben zu entrichten, wenn es sich um eine gelegentliche, nichtkommerzielle Sendung (= unentgeltlich) handelt, deren Gesamtwert den Betrag von 45 EUR nicht ?bersteigt. Bei Tabakwaren, Alkohol und alkoholischen Getr?nken sowie bei Parf?m und Eau de Toilette d?rfen dar?ber hinaus bestimmte Mengengrenzen nicht ?berschritten werden.
Achtung: Die Wertgrenze lautet auf EUR, nicht US-$ oder eine andere W?hrung!